Hundewesen
Der Hund ist seit jeher der Helfer des Jägers. Das alte Sprichwort: "Jagd ohne Hund ist Schund!", verdeutlicht die Bedeutung und Stellung von Jagdhunden auf der Jagd. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und verlangt daher auf jeder Treibjagd die Anwesenheit eines geprüften Jagdhundes. Auf den hiesigen Niederwildjagden werden hauptsächlich die so genannten Stöber- bzw. Vorstehunde eingesetzt. Die Arbeit der Hunde besteht dabei darin, das Wild aufzuspüren und durch das so bezeichnete Vorstehen dem Jäger anzuzeigen. Der Jagdhund erstarrt dabei augenblicklich zur Salzsäule, sobald er das Wild durch seinen Geruchssinn wahrgenommen hat. Das Wild kann dann vom Jäger herausgetreten und erlegt werden. Das geschossene Wild wird dann vom Jagdhund apportiert (dem Jäger gebracht). Außerdem muß der ausgebildete Jagdhund krankes eventuell auch angeschossenes Wild ergreifen und dem Jäger sicher überbringen. Die am häufigsten geführten Jagdhunderassen in den hiesigen Revieren sind der Deutsch Drahthaar, der Deutsch Kurzhaar, der Große Münsterländer und der Kleine Münsterländer. Die Jagdhunde haben dabei im allgemeinen die Jagdeignungsprüfung durchlaufen und können damit als geprüfter Hund auf den Niederwildjagden geführt werden. In regelmäßigen Abständen werden außerdem Jugendsuchen (VJP), Herbstzuchtprüfungen (HZP) und Verbandsgebrauchsprüfungen (VGP) in den Revieren des Hegerings Neuenkirchen durchgeführt.
Auch die kleinen Hunderassen wie Dackel und Terrier sind dem Jäger wertvolle Gehilfen und werden als Speziallisten auf der Schweißfährte bei Schalenwild oder als Bauhunde, um Dachs und Fuchs aus dem Kunst- oder Naturbau zu sprengen (vertreiben), eingesetzt . Um ein gut besetztes Niederwildrevier zu führen und zu erhalten, ist es erforderlich, dass insbesondere der Fuchs als starker Reduzierer jeglichen Niederwildes (Fasan, Hase, Kaninchen) intensiv bejagt wird. Hierfür sind couragierte und wendige Jagdhunde wie der Deutsche Jagdterrier erforderlich.
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